1. Anmeldung:

a) Kursanmeldungen und die sich daraus ergebenden Pflichten sind für die Studioinhaberin erst nach Eingang der vereinbarten Vergütung wirksam. Zahlungen können per Überweisung oder in bar erfolgen. Das Anmeldeformular ist zur 1. Kursstunde der Trainerin auszuhändigen, ansonsten kommt keine wirksame Anmeldung zustande.

b) Alle Trainingstermine sind mindestens 24 Stunden vorher telefonisch (Mailbox), per WhatsApp an 08247-9988802, per E-Mail an info@pura-pilates.de und bei Gruppenkursen über das Terminportal abzusagen. Erfolgt keine rechtzeitige Absage, so fällt nichtsdestotrotz die volle Vergütung an.

2. Kursstunden / Bedingungen der Kursteilnahme:

a) Bei den sog. Karten, die zu einer Teilnahme an 8 Einheiten berechtigen, sind die Kurse innerhalb von 10 Wochen nach Erwerb der Karte wahrzunehmen, bei Karten, die zur Teilnahme an 4 Einheiten berechtigen, innerhalb von 5 Wochen nach Erwerb der Karte. Nach Ablauf dieser Fristen, werden die Karten unwirksam und berechtigen nicht mehr zu Teilnahme an den Kursen.

b) Wird bei den sog. Kursblöcken (Kursblöcke starten und enden zu einem festgelegten Anfangs- und Enddatum) ein Kurs durch den/die Teilnehmerin – obgleich aus welchem Grund – nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Nachholen des versäumten Kurses. Nach Rücksprache können versäumte Stunden, die mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden, aus Kulanz im laufenden Kursprogramm nachgeholt werden. Wenn es sich um einen Hybridkurs handelt, wird der Kurs im Übrigen aufgezeichnet und steht 1 Woche Online zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch liegt hinsichtlich der Nachholung oder der Online-Zurverfügungstellung jedoch nicht vor – diese Angebote basieren vollständig auf Kulanz.

c) Bei schwerer Erkrankung oder Schwangerschaft wird der Betrag anteilig zurückerstattet. Eine schwere Erkrankung im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn es dem/ der Teilnehmerin beispielsweise aufgrund einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Knochenfraktur physisch unmöglich ist, die innerhalb des Kurses getätigten Übungen durchzuführen.

d) Im Falle einer Epidemie/Pandemie werden die Einheiten im Online-Livestream zu gleichen Bedingungen fortgeführt. Wenn die Teilnahme am Online-Unterricht nicht möglich oder erwünscht ist, müssen die verbleibenden Einheiten nach Wiederöffnung sofort fortgeführt werden; die Gültigkeit wird entsprechend verlängert.

e) Eine Trainingseinheit ist 55 min. lang.

f) Der Unterricht wird von der Studioinhaberin nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.

g) Der/Die Teilnehmerin verpflichtet sich der Studioinhaberin eine bestehende Verletzung, Krankheit oder andere Beschwerden bzw. eine Schwangerschaft vor Beginn der Trainingseinheit mitzuteilen. Ob die Teilnahme an den Kursen und Stunden mit der jeweiligen körperlichen und psychischen Verfassung vereinbar ist, hat jeder Teilnehmerin – trotz dieser Mitteilungspflicht jedoch – in eigener Verantwortung selbst zu entscheiden; die vorherige Einbeziehung eines ärztlichen Rates wird empfohlen. Etwaige der Studioinhaberin obliegende Hinweispflichten sind insoweit, d.h. hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung, nicht gegeben.

h) Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an den Trainingsstunden kein Ersatz für eine medizinische Behandlung sind, sondern Präventionsmaßnahmen bzw. Training unter fachkundiger Anleitung darstellen.

i) Zur Sicherheit und zum Schutz der Geräte ist während des Unterrichts nur Trainingsbekleidung zu tragen, bei der die Verursachung eines Schadens an den Geräten ausgeschlossen ist, beispielsweise Kleidung ohne Reißverschlüsse und Knöpfe. Schmuck und Uhren sind vor Kursbeginn abzulegen.

j) Eine Teilnahme am Angebot des Betreibers unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist strengstens untersagt.

k) Bei ansteckenden Krankheiten ist der Zutritt zum Studio nicht gestattet. Der/ Die Teilnehmerin hat dem Kurs bei Vorliegen einer solchen Krankheit fernzubleiben.

l) Vorliegende Hygienevorschriften und -maßnahmen (z.B. im Falle einer Pandemie) sind einzuhalten.
m) Der Betreiber behält sich vor, Teilnehmer*innen die gegen vorstehende Verpflichtungen verstoßen von der Teilnahme auszuschließen; der Vergütungsanspruch bleibt bei einem solchen berechtigten Ausschluss bestehen.

3. Öffnungszeiten

Öffnungszeiten sind jeweils 15 Minuten vor und nach jeder Kurs- und Privatstunde.

4. Ausfall bei Krankheit oder Urlaub

Eine geplante Kurseinheit kann bei Krankheit oder Urlaub der Trainerin ausfallen. Sollte dies der Fall sein, werden die Teilnehmer*innen rechtzeitig hierüber informiert und die Unterrichtseinheit wird nachgeholt bzw. die Gültigkeit der Karten wird entsprechend verlängert

5. Haftung

a) Die Studioinhaberin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Studioinhaberin oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Studioinhaberin ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Buchstaben (a) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet die Studioinhaberin nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Buchstaben (a) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

b) Die Regelungen des vorstehenden Buchstaben (a) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

c) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des/ der Teilnehmers/ Teilnehmerin ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.